MDK – Medizinischer Dienst der Krankenkasse
In der Pflege ist der MDK dafür zuständig, für die Kranken- / Pflegekasse eine Begutachtung durchzuführen, ob Anspruch auf einen Pflegegrad besteht und in welcher Höhe diese Einstufung erfolgen wird. In gleichem Maße gilt dies auch für eine Höherstufung in den nächsten Pflegegrad. Diese Gutachten werden an die jeweilige Kranken- / Pflegekasse weitergeleitet.
Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Die Begutachtung erfolgt durch ein standardisiertes System, welches in verschiedene Module aufgeteilt und jedes dieser Module einem Lebensbereich zugeordnet ist.
Es gilt die „Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit“.
Die jeweilige Person wird danach beurteilt, wie selbstständig sie tatsächlich ist. Jede Frage/Antwort wird mit Punkten bewertet. Je besser die Selbstständigkeit ist, umso weniger Punkte werden vergeben und umso niedriger fällt der Pflegegrad aus.
Folgende Punkte werden abgefragt und erfasst:
- Erfassen der persönlichen Daten des Antragstellers
- Erfassen der jetzigen Pflegesituation
- Fragen zum Gesundheitszustand, Krankheiten, körperliche Einschränkungen etc.
- Vorhandene Hilfsmittel und deren Nutzung
- Erfassen der Wohn- und Versorgungssituation
(Siehe auch Darstellung Pflegebedürftigkeit.)
Fazit:
Seien Sie auf den Termin gut vorbereitet. Sie sollten wissen, welche Bereiche des täglichen Lebens für die Einstufung wichtig sind. Denn der Begutachtungstermin entscheidet, ob Sie einen Pflegegrad erhalten und vor allem, welchen. Bereiten Sie den Termin deshalb gut vor und halten wichtige Unterlagen bereit. Nehmen Sie, wenn nötig, professionelle Unterstützung in Anspruch. Denn, je höher der Pflegegrad, umso höher auch die Pflegeleistung.
Das „Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“ ist im §18 SGB XI geregelt.