Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (nach PSG I und II), die zu Hause in den eigenen vier Wänden leben, haben einen Anspruch auf Entlastungsleistung in Höhe von 125 EUR pro Monat. Nach einer Auswertung der TK nimmt jedoch nur knapp jeder zweite der Betroffenen diese Leistung in Anspruch.
Es wird vermutet, dass vielen Betroffenen oder Angehörigen diese Möglichkeit der zusätzlichen Unterstützung häufig nicht bewusst oder bekannt sind. Der zweite Aspekt ist, dass es zu wenig Anbieter gibt, die entsprechende Leistungen erbringen können oder dürfen, welche dann von der Pflegekasse anerkannt und akzeptiert werden. Pflegedienste sind häufig überlastet und haben mit Personalengpässen zu kämpfen, sodass sie diese zusätzlichen Leistungen oftmals nicht erbringen können.
Diese Entlastungsleistung kann zwar angespart und auch für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege verwendet werden, jedoch verfällt diese spätestens Ende Juni des Folgejahres, wenn sie nicht abgerufen wird.